Angaben nach §37a HGB, §5 TMG, §35a, Abs. 1, S. 1 GmbHG und der
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medicteach GmbH
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Deutschland
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Geschäftsführung: Jan C. Behmann
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Verantwortlicher nach §55 Abs. 2 RStV: Jan C. Behmann, ladungsfähige Anschrift siehe oben.
"medicteach The Emergency Manager." ist eine rechtlich geschützte Wort-/ Bildmarke gemäß Markengesetz. Verifizierbar beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Ermächtigung zur Ausbildung in Erster Hilfe
Deutschlandweite Ermächtigung zur Ausbildung betrieblicher ErsthelferInnen und der Abrechnung gegenüber allen Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen.
Kennziffer: 8.0573; befristet bis 21.09.2022
Verwaltungsberufsgenossenschaft, Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe
Riemenschneider Straße 2, 97072 Würzburg, T: (0931) 7943 - 232, www.bg-qseh.de
Seit 01.01.2015 sind wir durch unsere Anerkennung durch die Berufsgenossenschaften automatisch ermächtigt, Ausbildungen nach §68 FeV, Absatz 1, anzubieten.
Berufsrechtliche Regelungen
Für Rettungsassistenten gelten das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistenten (RettAssAPrV), für Rettungssanitäter gilt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (RettSanAPO) jeweiligen Landesrettungsdienstgesetz, hier Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG). Für Notfallsanitäter gilt das Notfallsanitätergesetz(NotSanG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan- APrV). Die Berufsbezeichnung "Arzt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Es gelten die Regularien der jeweiligen Landesärztekammern (Dr. Matthes: www.aekn.de; Dr. Dupin: www.laekh.de). Die Bezeichnung "Medizinprodukteberater" (MPB) beruht auf §31 Medizinproduktegesetz (MPG). Darüberhinaus gilt die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV). Die Bezeichnung „Lehrrettungsassistent“ (LRA) beruht auf einer erfolgreich absolvierten Weiterbildung gem. der gemeinsamen Rahmenbedingungen der deutsche Hilfsorganisationen von 1993. Die o.g. berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Justiz. www.bmj.bund.de.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind qualifiziert nach den Anforderungen des §7 ASiG, Betriebsärzte nach §4 ASiG. Brandschutzbeauftragte erfüllen die Anforderungen nach DGUV Information 205-003
Alle Gesetze sind einsehbar unter: www.gesetze-im-internet.de. Sollten Sie Fragen zu unseren Qualifikationen haben, treten Sie gerne mit uns in Kontakt.
Freie Mitarbeit
Team-Mitglieder, die in freier Mitarbeit für die medicteach GmbH arbeiten, sind in auf der Teamseite unter der Überschrift "freie Mitarbeiter" gelistet.
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung
Der Dienstleistungserbringer medicteach GmbH schult im Bereich der Ersten Hilfe und Notfalltrainings
für Fachpersonal, bietet sicherheitstechnische Beratung nach DGUV 2, sowie durch freie Betriebsmediziner arbeitsmedizinische Dienstleistungen, vertreibt
Medizintechnik, hier insbesondere Laiendefibrillatoren, und berät im Notfallmanagement. Er führt Sanitätsdienste durch.
Kammerzugehörigkeit
Industrie- und Handelskammer, Kreis Offenbach
Berufsgenossenschaft
Verwaltungsberufsgenossenschaft, Mainz
Gewerbe
Gewerbeamt Stadt Mühlheim am Main; Schulungen, Vertrieb von Medizintechnik, Lehrmaterial; Eventmanagement, Beratung
insbesondere Arbeitssicherheit und Brandschutz, Sanitätsdienst für Veranstaltungen
Haftpflichtversicherung
HDI Gerling, HDI- Platz 1, 30659 Hannover
Überwachung der zu erbringenden Sachkenntnis
nach §31 Absatz 3 Medizinproduktegesetz (MPG)
Regierungspräsidium Kassel, Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
Ludwig- Mond- Straße 43, 34121 Kassel
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besteht nicht.